WALDHAUS SELLIN
Urlaub mit Hund
Stand: 18. Oktober 2026
Vier Pfoten dürfen mit. Damit sich Gäste mit und ohne Hund wohlfühlen, bitten wir um diese Rücksichtnahme.
1. Vorher anmelden
Ein Hund je Ferienwohnung ist nach vorheriger Anmeldung und unserer Bestätigung willkommen. Bitte geben Sie Ihren Hund bereits bei der Anfrage bzw. Portalbuchung an. Die Zustimmung sollte vor der verbindlichen Buchung geklärt sein. Weitere Tiere oder besondere Absprachen bestätigen wir individuell. Eine unangemeldete Mitnahme löst keine automatische Strafgebühr aus; bitte klären Sie sie unverzüglich mit uns.
2. Zuschlag und Reinigung
Für einen bestätigten Hund berechnen wir 30 € je Aufenthalt für den üblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand. Der Betrag ist ein Endpreis und wird vor der Buchung im Gesamtpreis ausgewiesen. Ist die Mitnahme in Ihrem Tarif bereits enthalten oder wurde ein anderer Preis ausdrücklich vereinbart, gilt diese Vereinbarung.
Normale, mit einer vereinbarten Hundehaltung verbundene zusätzliche Reinigung wird damit abgegolten. Es gibt keine automatische weitere Haar-, Geruchs- oder Desinfektionspauschale. Eine darüber hinausgehende außergewöhnliche Verschmutzung oder Beschädigung wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in tatsächlich erforderlicher Höhe berechnet; bereits bezahlte Reinigung wird nicht nochmals berechnet.
3. In der Wohnung
Bitte bringen Sie ein eigenes Hundebett bzw. eine Decke, Näpfe und nötiges Zubehör mit. Betten, Matratzen und Polstermöbel sind für Hunde tabu. Benutzen Sie die bereitgestellte Bettwäsche und Handtücher bitte nicht als Hundeunterlage oder zum Abtrocknen des Hundes. Nasse oder sandige Pfoten reinigen Sie vor dem Betreten schonend mit eigenen Tüchern.
Der Hund darf nicht allein in der Ferienwohnung zurückbleiben. So vermeiden wir Stress, länger anhaltendes Bellen und Schäden in ungewohnter Umgebung. Bitte berücksichtigen Sie das auch bei Strandbesuchen, Restaurant- und Tagesausflügen.
4. Auf dem Grundstück
Im Haus, auf gemeinsamen Wegen und im Garten führen Sie Ihren Hund bitte an der Leine und behalten ihn unter Kontrolle. Halten Sie ihn von Spielgeräten und dem Spielbereich fern. Hunde dürfen andere Gäste oder Tiere nicht bedrängen. Bitte nutzen Sie für die Gassirunde die geeigneten Wege außerhalb des Grundstücks, nehmen Sie Hinterlassenschaften sofort auf und entsorgen Sie verschlossene Beutel im Restmüll.
5. Rücksicht und Gesundheit
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund keine vermeidbaren erheblichen Störungen verursacht und keine erkennbaren ansteckenden Erkrankungen oder Parasiten in die Unterkunft einträgt. Bei einem solchen Problem informieren Sie uns umgehend, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Gesetzliche Haltungs-, Kennzeichnungs- und Versicherungspflichten bleiben in Ihrer Verantwortung. Eine zusätzliche pauschale Versicherungspflicht wird durch diese Regeln nicht geschaffen.
6. Unterwegs in Sellin
Außerhalb des Hauses gelten die aktuellen kommunalen und naturschutzrechtlichen Regeln, insbesondere Beschilderungen zu Leinenpflicht, Schutzgebieten und Hundestrandabschnitten. Strandregelungen können je nach Abschnitt und Saison abweichen. Bitte prüfen Sie diese vor Ort oder bei der Kurverwaltung Sellin. Unsere Zustimmung zur Mitnahme in die Wohnung ist keine Erlaubnis zur Nutzung aller Strände oder Schutzgebiete.
7. Schäden und Verstöße
Für Schäden durch den Hund gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regeln zur Tierhalterhaftung. Eine automatische Pflicht zum Ersatz aller Gegenstände zum Neuwert besteht nicht; Alter, Zustand, erforderliche Maßnahmen und gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen sind zu berücksichtigen. Bitte melden Sie einen Schaden möglichst sofort. Vertragsgemäße Abnutzung bleibt unberechnet.
Bei erheblichen Störungen sprechen wir Sie zunächst auf Abhilfe an, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist. Weitergehende Maßnahmen bis hin zu einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Mitnahmeerlaubnis wird nicht ohne sachlichen Grund beliebig widerrufen.
8. Assistenzhunde
Gesetzliche Rechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung von Assistenzhunden bleiben unberührt. Soweit ein gesetzlicher Zutrittsanspruch besteht, ist dieser nicht von einer allgemeinen Haustiergenehmigung abhängig. Für einen entsprechend anerkannten Assistenzhund erheben wir keinen Hundezuschlag. Bitte teilen Sie uns den erforderlichen Unterstützungsbedarf möglichst früh mit, damit wir den Aufenthalt passend abstimmen können; eine Diagnose müssen Sie uns dafür nicht mitteilen.