WALDHAUS SELLIN
Hausordnung
Stand: 18. Oktober 2026
Herzlich willkommen! Mit ein wenig Rücksicht bleibt das Waldhaus ein erholsamer Ort für alle Gäste.
1. Ankommen und Kontakt
Die Wohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nicht möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt über eine Schlüsselbox, sodass Sie ab 16:00 Uhr zeitlich flexibel anreisen können. Die persönlichen Zugangsinformationen erhalten Sie vor Ihrer Anreise. Eine spätere Ankunft am Anreisetag ist nicht auf ein festes Abendzeitfenster begrenzt. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zurückzugeben, sofern keine andere Zeit vereinbart wurde.
Bei Fragen, Schäden oder Störungen erreichen Sie uns unter 0151 22926456 oder info@waldhaus-sellin.de. In einem akuten Notfall wählen Sie bitte die 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei). Die Unterkunft befindet sich in der Seestraße 10, 18586 Sellin.
2. Rücksicht und Ruhezeiten
Die Nachtruhe gilt von 22 bis 7.30 Uhr. Bitte vermeiden Sie in dieser Zeit störende Geräusche in Wohnungen, Treppenhaus, Garten und auf Balkonen. Auch tagsüber sind Musik, Gespräche und andere Geräusche so zu halten, dass andere Gäste nicht erheblich beeinträchtigt werden. Feiern oder Veranstaltungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
3. Wohnung und Ausstattung
Bitte gehen Sie mit Einrichtung und Geräten sorgfältig um und benutzen Sie Geräte nach ihrer Anleitung. Möbel und Wohnungsinventar bleiben in der jeweiligen Wohnung. Stellen Sie heiße Töpfe nur auf geeignete Unterlagen und schneiden Sie nicht direkt auf Arbeitsflächen. Eine Fehlfunktion oder ein Missgeschick melden Sie bitte zeitnah; unternehmen Sie keine eigenständigen Reparaturen an Elektro-, Gas- oder Wasseranlagen.
Bitte lüften Sie regelmäßig durch kurzes Stoßlüften und schließen Sie die Fenster bei Regen oder Sturm. Beim Verlassen schließen Sie Fenster und Außentüren, schalten Herd, Backofen sowie nicht benötigte Geräte und Beleuchtung aus. Kühlschrank und notwendige Haustechnik bleiben in Betrieb. Heizung und Frostschutz sind witterungsgerecht zu nutzen; bitte verändern Sie keine technischen Grundeinstellungen.
4. Nichtrauchen und Brandschutz
Die Wohnungen und gemeinschaftlichen Innenräume sind rauchfrei; dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Freien darf nur dort geraucht werden, wo kein gesetzliches oder ausgeschildertes Verbot besteht und weder andere Gäste noch die Vegetation gefährdet werden. Zigaretten vollständig löschen und in einen geeigneten Aschenbehälter geben; keine Kippen in Garten oder Wald werfen.
Fluchtwege, Treppen, Zugänge und Feuerlöscheinrichtungen sind freizuhalten. Rauchmelder dürfen weder abgedeckt noch außer Betrieb gesetzt werden. Offene Feuer, Feuerkörbe, Einweggrills und das Grillen in Wohnungen oder auf Balkonen sind untersagt. Am Waldrand gelten besondere Brandverbote: Die Landesforst nennt grundsätzlich 50 Meter Mindestabstand zum Wald für Feuer. Ein vorhandener Grillplatz darf deshalb nur nach ausdrücklicher Freigabe durch uns und unter Beachtung aller behördlichen Vorgaben genutzt werden; eine Freigabe ersetzt keine notwendige behördliche Erlaubnis. Bei Trockenheit, Wind oder einer Sperrung bleibt er geschlossen. Informationen: Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
5. Küche, Bad und Abfall
Bitte entsorgen Sie Speisereste, Fette, Hygieneartikel, Feuchttücher und Katzenstreu nicht über Toilette oder Abfluss. Abfälle werden nach den Beschriftungen der bereitgestellten Behälter getrennt; Glas und besondere Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Sammelstellen. Bitte stellen Sie keine Abfallsäcke im Treppenhaus oder neben die Behälter.
6. Garten und Spielbereich
Gemeinschaftliche Sitzplätze und Gartenbereiche stehen allen Hausgästen zur Verfügung, soweit sie nicht ausdrücklich einer Wohnung zugeordnet oder gesperrt sind. Bitte hinterlassen Sie sie ordentlich und lassen Sie anderen Gästen Platz. Pflanzen, Bäume und angrenzende Waldflächen sind zu schonen.
Aufsichtspersonen achten entsprechend Alter, Fähigkeiten und Situation auf Kinder, insbesondere an Spielgeräten und auf Treppen. Bitte benutzen Sie Spielgeräte nur ihrem Zweck entsprechend und melden Sie Schäden sofort. Unsere gesetzlichen Schutz- und Verkehrssicherungspflichten bleiben bestehen.
7. Parkplatz und Fahrräder
Zu jeder Wohnung gehört ein kostenloser Stellplatz. Bitte benutzen Sie den zugewiesenen Platz und halten Sie Zufahrten sowie Rettungswege frei. Weitere Fahrzeuge sind vorher abzustimmen. Fahrräder dürfen nur an geeigneten Abstellplätzen stehen, ohne Wege zu blockieren; bitte sichern Sie sie selbst. Eine Bewachung oder besondere Verwahrung ist nicht vereinbart. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
8. Hunde
Ein Hund je Wohnung ist nach Anmeldung und Bestätigung willkommen. Auf dem Grundstück und in Gemeinschaftsbereichen führen Sie ihn bitte an der Leine, lassen ihn nicht allein in der Wohnung und halten ihn von Betten und Polstermöbeln fern. Die Einzelheiten stehen in den Regeln für den Urlaub mit Hund. Gesetzliche Rechte für Assistenzhunde bleiben unberührt.
9. WLAN
Einen optionalen WLAN-Zugang können Sie anfragen. Bitte beachten Sie den vereinbarten Tarif und die Internetbedingungen. Zugangsdaten sind nur für berechtigte Hausgäste bestimmt und dürfen nicht öffentlich weitergegeben werden.
10. Schäden, Schlüssel und Zutritt
Bitte informieren Sie uns bei Beschädigungen oder Schlüsselverlust unverzüglich. Normale Abnutzung wird nicht berechnet; für einen Ersatzanspruch gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Es gibt weder eine pauschale Neuwertpflicht noch eine automatische Vertragsstrafe.
Ein notwendiger Zutritt während Ihres Aufenthalts wird mit Ihnen abgestimmt. Nur bei akuter Gefahr kann ein sofortiger Zutritt erforderlich sein. Näheres regeln die AGB.
11. Vor der Abreise
Bitte hinterlassen Sie die Wohnung besenrein: Geschirr und benutzte Küchengeräte reinigen und zurückstellen, Lebensmittel mitnehmen, Abfälle entsorgen und persönliche Gegenstände prüfen. Kühlschrank bitte nicht abschalten. Benutzte Mietwäsche legen Sie gesammelt im Bad ab. Fenster schließen, Herd und Backofen ausschalten und alle Schlüssel entsprechend Ihrer individuellen Rückgabeanweisung zurückgeben.
Die vereinbarte Endreinigung bleibt unsere Aufgabe und wird nicht durch diese Hinweise auf Sie übertragen. Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende außergewöhnliche Verschmutzung kann nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und in erforderlicher Höhe berechnet werden; eine doppelte Berechnung bereits vergüteter Reinigung erfolgt nicht.
12. Wenn etwas nicht klappt
Bitte sprechen Sie uns möglichst direkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Bei erheblichen Verstößen gelten die gesetzlichen Regeln zu Abhilfe, Abmahnung und einer möglichen Kündigung. Diese Hausordnung begründet keine pauschalen Strafgebühren und schränkt gesetzliche Mängel- oder Haftungsansprüche nicht ein.